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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:


1. Bestellung:

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sle vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt das Angebot des Lieferers als unverbindlich. Telegrafische, telefonische oder mündliche Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirsamkeit
ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. An den zum Angebot gehőrigen Unterlagen wie z.B. Entwürfe, Zeichnungen u.ä
behält sich der Liefer Eigentums- und Urheberrecht vor.


2. Preis und Zahlung:

Die Preise basieren auf den heutigen Löhnen und Kosten. Andern sich diese, so müssen wir die am Tage der Lieferung gültigen Preise
neu festsetzen und dementsprechend in Rechnung stellen.
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den
Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Die Zahlung ist in bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestäti-
gung, 1/3 bei Versand der Ausfallmuster bzw. Anzeige der Versandbereitschaft der Restbetrag innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind
nicht statthaft.


3 Lieferzeit:

Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführun klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen
des Geschäfts einig sind und bezieht sich auf Fertigstellung im Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedin-
gungen voraus. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, zum Beispiel Betriebsstörungen, Streik,
Ausschußwerden im eigenen Werk oder beim Unterlieferer und dergleichen, verlangern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann,
wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten. Das Gleiche tritt ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der Lieferung
erforderliche Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen. Insbesondere Veränderungen der Zeichnungen oder Modelle, welche
für die Ausführung des Auftrages maßgebend sind, verlangen in jedem Falle eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist. Gerat der
Lieferer durch eigenes Verschulden in Verzug, so kann der Besteller im Schadensfalle eine Entschädigung von höchstens '/2 v.H.des Prei-
ses der rückständigen Lieferung für jede volle Woche der Verspätung, keinesfalls aber mehr als 5 v.H.des Preises der rückständigen Liefe-
rung insgesamt beanspruchen. Alle anderweitigen Entschadigungsansprüche sind ausgeschlossen.


4. Haftung für Mängelder Lieferung:

Mängel der gelieferten Ware műssen vom Besteller sofort schriftlich angezeigt werden. Falls
solche äußerlich nicht erkenntlich sind, spätestens innerhalb 8 Tagen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Voraussetzung der
Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für Materialmängel haftet der Lieferer nur insoweit, als er bei Anwendung
fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen. Für Schäden infolge natürlicher Abnützung und unsachgemaßer Behandlung
seitens des Bestellers, wird keine Haftung übernommen. Der Lieferer ist zur Beseitigung von Mangeln nicht verpflichtet, so lange der Bestel-
ler seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Mängel, welche nachweislich auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind, wer-
den von diesem unentgeltlich behoben, beziehungsweise Ersatz geliefert. Für alle weiteren Schaden, welche dem Besteller durch Mangel
an der Ware entstanden sind oder entstehen, haftet der Lieferer nicht.


5. Recht des Bestellers:

Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine von ihm gestelite angemessene Nachfrist für die
Beseitigung eines von ihm zu vertretenden Mangels fruchtlos hat verstreichen lassen, oder wenn die Beseitigung eines dem Lieferer nach-
gewiesenen Mangels von ihm verweigert wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so ist der Besteller nicht berechtigt vom er-
teilten Auftrag zurűckzutreten. Ein weiteres Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen
Recht des Lieferers aufRücktritt: Wird dem Lieferer nach Annahme einer Bestellung bekannt, daß der Besteller sich in ungünstiger
Vermögenslage befindet, so kann der Lieferer Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von ihm gemachten
Aufwendungen vom Auftrag zurücktreten. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse sofern sie die wirtschafliche Bedeutung oder den
Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich heraus-
stellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem
Lieferer das Recht zu, ganz oderteilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn
zunachst mit dem Besteller eine Verlangerung der Lieferfrist vereinbart war.


7. Erfüllungsortund Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigsstadt.


8. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum des Lieferers, der das Recht hat, diese zurück-
zufordern, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.


9. Der Versand:

Der Versand erfolgt nach dem auf der Bestellung genannten Bestimmungsort ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers
Durch Aufgabe einer Bestellung sind die vorstehenden Bedingungen vom Besteller als verbindlich angenommen. Alle anderen Bedingun-
gen, auch die Einkaufsbedingungen des Bestellers, sind damit stillschweigend außer Kraft gesetzt und für den Lieferer nichtig

 

Einkaufsbedingungen:


Nur schriftliche Bestellungen sind gültig


2. Für jede Bestellung erbitten wir die umgehende schriftliche Auftragsbestätigung, die bezüglich Menge,
Qualităt, Preis und Lieferzeit mit den Angaben in unserer Bestellung verbindlich űbereinstimmen muss.
Der Versand der bestelten Waren hat für uns grundsätzlich fracht- und spesenfrei zu erfolgs. Die Ge-
fahr geht erst mit der Abnahme - bei Lieferung mit Aufstellung - mit der Ubernahme im Betrieb auf den
Besteller ber.
Rechnungen sind bei dem Versand der Waren sofort einzureichen.


5. Wir behalten uns in allen Fallen das Recht auf Mangelrügen und Ersatzanspruch vor, und zwar auch
dann, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist oder wenn Mangel an der Ware erst bei der Verarbeitung
und bei Inanspruchnahme des Materials erkannt werden


6. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so haben wir das Recht, vom erteilten Auftrag be
dingungslos zurückzutreten. Besondere Kosten, welche durch Lieferverzug entstehen, wie z. B. erhöhte
Frachtspesen, Fernsprechgebühren usw. gehen zu Lasten des Lieferers und können vom Rechnungs
betrag abgesetzt werden


7. Die Bezahlung anerkannter Rechnungen erfolgt innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 90 Tagen
netto. Davon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigsstadt.


9. Durch die Annahme der Bestellung sind diese Bedingungen vom Lieferer als verbindlich angenommen und andere Bedingungen, auch wenn diese in der Auftragsbestätigung des Lieferers bekannt gegeben werden, stillschweigend außer Kraft zu setzen.

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